Details

Autor Görres, A.
Herausgeber Dechêne, Hans Ch. (Redaktion) (Hg.)
Auflage/ Erscheinungsjahr 1969
Format 14,7 × 20,5 cm
Einbandart/ Medium/ Ausstattung broschiert
Seiten/ Spieldauer 72 Seiten
SFB Artikelnummer (SFB_ID) MA-78458565

Zu diesem Buch

»Was als Kriminalität, d.h. als "Insgesamt aller begangenen strafbaren Handlungen" (G. BRÜCKNER, 1956) gilt, ist de facto durch Normen einer Gesellschaft, de jure durch den Gesetzgeber, also "sozial" und nicht "wissenschaftlich" definiert. Dies drückt sich etwa in der folgenden lexikalischen Bestimmung des Begriffs "Verbrechen" aus: "Eine mit Krininalstrafe bedrohte, schwer rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die Einzelne oder die Gemeinschaft schwer schädigt" (Herder-Lexikon). Pointierter, dem Anliegen nach gesellschaftskritisch, dem Wortlaut nach allerdings rechtspositivistisch, formuliert der Kriminologe J.L. GILLIN (1927): "Verbrechen ist ein Verhalten, das von einer Gruppe, welche die erforderliche Macht besitzt, ihre Anschauungen durchzusetzen, für besonders sozialschädlich gehalten wird" (zit. bei F. BAUER, 1957).

Gleichermaßen ist auch Verwahrlosung nach A. DÜHRSSEN (1962) "an sich ein sozialer Begriff und kein psychologischer", zumindest insoweit, als dabei auf den "Übergriff in fremde Lebensbereiche entgegen herrschenden Wertordnungen und Gesetzesmaßstäben" abgehoben wird. Ähnlich fassen S. und E. GLUECK in ihren Forschungen die beiden Phänomene als Fehlanpassung des Individuums an soziale Gesetze, sei es der Familie, der Schule, der Gesellschaft, auf.

Der "soziale Akzent" bei der Begriffsbestimmung muß und sollte nun freilich keinesfalls dazu führen, daß sich die Klinische Psychologie bezüglich Verwahrlosung (V.) und Kriminalität (K.) ein Mitspracherecht unter ihren Aspekten versagt oder absprechen läßt. Dies um so weniger, als schon ihr Gegenstand im engeren Sinne in fast gleichem Maße sozial akzentuiert ist, auch wenn die Klinische Psychologie sich in praxi überwiegend mit individuellen seelischen Fehlentwicklungen befaßt. Vgl. hierzu etwa P.R. HOFSTÄTTER (1959), der in seinem "Spektrum einer Gesellschaftsordnung" sowohl "kriminelle" als auch "krankhafte" Erscheinungen zum "tabuierten Verhalten" und damit zu sozialpsychologisch relevanten Sachverhalten ersten Ranges zählt. Daraus geht hervor, daß V., da sie die Folge bestimmter psychischer Defizite mit pathogener Valenz ist, grundsätzlich und K. insoweit klinisch-psychologisch von Interesse sind, als "kriminelles" und "krankhaftes" Verhalten einander überlappen.« (Aus der Einleitung)

Aus dem Inhalt

  1. Begriffliche Abgrenzungen
    a) Verwahrlosung und Kriminalität als "soziale Begriffe"
    b) V. und K. in klinisch-psychologischer Definition
  2. Erscheinungsformen und Charakterologie
    a) Symptomatische Manifestationen der V.
    b) Ergebnisse quantifizierender Forschung
    c) Typologien
    d) V. und K» vor dem Hintergrund des Psychopathieproblems
    e) Resümee psychodynamischer Charakteristika bei struktureller V.
  3. Biologische und soziologische Daten, Häufigkeiten
    a) Konstitutionelle Momente
    b) Soziologische Momente
    c) Das Problem der Dunkelziffern
  4. Verlaufsformen
    a) Verwahrlosungsprozeß und neurotische Krisen
    b) Das Problem der Rückfälligkeit
  5. Diagnostik, Differentialdiagnose, Prognostik
    a) Klinisch-psychologische Diagnosestellung
    b) Forensisch-psychologische Fragestellungen
    c) Prognostik und Prognosetechniken
  6. Theorie
    a) Psychoanalytische Theorie
    b) Anwendungen tiefenpsychologischer Theorien auf die strafende Gesellschaft
    c) Sozialpsychologische Theorie-Ansätze
    d) Lernpsychologische Theorie-Ansätze
  7. Gesellschaftliche "Prävention" und "Resozialisierung"
    a) Kriminalpolitische "Konzeption" der Gesellschaft
    b) "Resozialisierung" durch "Erziehungsstrafvollzug"?
    c) "Prävention" durch Fürsorgeerziehung?
  8. Therapie und Prophylaxe
    a) Therapeutische Erfahrungen und Möglichkeiten
    b) Psychologische Forderungen zur Verhütung von V. und K.

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